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Fragen für Bewerberinnen und Bewerber:
Selbstverständlich! Überlassenes Personal kann – wie alle Arbeitenden und Angestellten auch – in Urlaub oder Krankenstand gehen und im Anlassfall Pflegeurlaub in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich! Überlassenes Personal kann – wie alle Arbeitenden und Angestellten auch – in Urlaub oder Krankenstand gehen und im Anlassfall Pflegeurlaub in Anspruch nehmen.