Fragen & Antworten (FAQ)

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Fragen für Unternehmen (Beschäftiger):

Wir stellen die gewünschten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meist binnen weniger Tage bereit, nachdem Sie uns Ihren konkreten Bedarf mitgeteilt haben. Für Hilfstätigkeiten wird in der Regel innerhalb kurzer Zeit geeignetes Personal gefunden; für qualifizierte Facharbeiten dauert es meist eine Woche.

Entspricht eine bereitgestellte Mitarbeiterin bzw. ein überlassener Mitarbeiter nicht Ihren speziellen Anforderungen, reklamieren Sie dies bitte unverzüglich bei PBS Job-Service. Im Falle einer Reklamation bemühen wir uns so rasch wie möglich um einen geeigneten Ersatz unseres zur Verfügung gestellten Personals. 

Prinzipiell ist eine Änderung bzgl. Einsatzort und Tätigkeit nach Rücksprache mit PBS Job-Service jederzeit möglich. Bitte informieren Sie uns darüber unverzüglich, damit wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend unterweisen können. Mehrarbeit oder Überstunden können jederzeit von Ihnen angeordnet werden, weil das überlassene Personal an Ihre Anweisungen als Beschäftiger weisungsgebunden ist.

Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Zeitarbeitskräfte, so sind Sie dazu verpflichtet alle erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen für die Tätigkeit bereitzustellen und darauf achten, dass diese richtig verwendet werden. Außerdem müssen Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Leben und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Sicherheitsschuhe, Warnjacken oder Arbeitskleidung werden – im Gegensatz zur arbeitsspezifischen Schutzausrüstung – von PBS Job-Service bereitgestellt.

Als Arbeitskräfte-Überlasser trägt PBS Job-Service die Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Für die Überlassung unseres Personals (Personalbereitstellung) wird – je nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich – ein zuvor definierter Satz pro Leistungstag verrechnet. Ist eine Arbeitskraft in Urlaub, Krankenstand oder Pflegeurlaub fallen für das beschäftigende Unternehmen keine Personalkosten an.

Grundsätzlich können Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PBS Job-Service in Ihre Belegschaft übernehmen. Dabei können – je nach Zeitpunkt der Übernahme – Bearbeitungsgebühren anfallen. Prinzipiell gilt: Je länger Personal geleast wird, desto geringer sind etwaige Gebühren für eine Übernahme. Eine kostenfreie Übernahme ist frühestens nach 4 Monaten möglich. Möchten Sie bereits zuvor eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter übernehmen, beträgt die Bearbeitungsgebühr 4 bis maximal 10 Prozent des Jahresbrutto-Einkommen der entsprechenden Arbeitskraft. 

In Österreich wird diese Personaldienstleistung durch das Arbeitskräfte-Überlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Bereitstellung von Zeitarbeitskräften ist mit Rechten und Pflichten für die beteiligten Parteien verbunden. Dazu gehören der Personaldienstleister (Bereitsteller bzw. Überlasser), das beschäftigende Unternehmen (Beschäftiger) und die Fachkräfte bzw. Hilfskräfte (überlassenes Personal).