Fragen & Antworten (FAQ)
Fragen für Bewerberinnen und Bewerber:
Ja, natürlich! Jede Mitarbeiterin und Mitarbeiter wird direkt bei PBS Job-Service angestellt und erhält einen schriftlichen Dienstvertrag vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt.
Der Arbeitsvertrag regelt Pflichten als auch Rechte gegenüber dem Unternehmen, das überlassenes Personal beschäftigt. So sind Sie verpflichtet, Ihre Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und gemäß den Vorschriften Ihres Berufes auszuüben. Außerdem müssen Sie strenges Stillschweigen über vertrauliche Angelegenheiten und Tätigkeiten bewahren und sich nach der Betriebsordnung des beschäftigenden Betriebes richten.
Die gesetzliche Probezeit beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeberseite als auch Arbeitnehmerseite jederzeit beendet werden.
In der Regel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei PBS Job-Service unbefristet angestellt. Außer die Anstellung erfolgt nur für ein konkretes Projekt, dann ist das Arbeitsverhältnis für die vereinbarte Zeit befristet.
Selbstverständlich! Überlassenes Personal kann – wie alle Arbeitenden und Angestellten auch – in Urlaub oder Krankenstand gehen und im Anlassfall Pflegeurlaub in Anspruch nehmen.
Sollten Sie erkranken, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem beschäftigenden Unternehmen als auch bei PBS Job-Service krank.
Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter sind Sie an die Anweisungen jenes Betriebes gebunden, das Sie aktuell beschäftigt. So können Dienstort und Tätigkeitsbereich – nach Rücksprache mit PBS Job-Service – geändert werden. In der Regel werden Sie rechtzeitig darüber informiert, damit Sie sich darauf einstellen können. Mehrarbeit oder Überstunden können hingegen jederzeit direkt angeordnet werden.
Wir sind ständig in persönlichem Kontakt mit den Unternehmen, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Bei unseren Besuchen vor Ort achten wir natürlich auch darauf, ob der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitnehmerschutz von den Betrieben eingehalten wird.
Eine transparente Lohnabrechnung ist uns wichtig – deswegen führen Sie auch Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit. Diese kann mithilfe einer Stechuhr erfasst werden oder durch einen Zeitschein, der von Ihrem Vorgesetzten unterschrieben wird.
Bei Problemen, die sich nicht zwischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und beschäftigendem Unternehmen lösen lassen, steht PBS Job-Service gerne für ein klärendes Gespräch bereit. Sie können sich mit Ihrem Anliegen aber auch jederzeit an den Betriebsrat des Unternehmens wenden.
Der Sozial- und Weiterbildungsfonds der Wirtschaftskammer Österreich unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über ein Personalbereitstellungsunternehmen beschäftigt sind, sich kostenlos weiterzubilden – zum Beispiel während Stehzeiten. PBS Job-Service unterstützt seine Arbeitskräfte bei der Antragsstellung, um diese für künftige Aufgaben besser zu qualifizieren.
Wenn Sie sich für eine fixe Anstellung als Zeitarbeitskraft interessieren, schicken Sie uns bitte Ihren aktuellen Lebenslauf sowie Ihr Motivationsschreiben über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir halten Sie gerne in Evidenz und melden uns, sobald wir ein passendes Jobangebot für Sie parat haben.
Wir speichern Ihre Daten maximal 6 Monate lang – danach werden sie aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Falls Sie weiterhin in unserer Datenbank vorgemerkt bleiben wollen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig.