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Fragen für Unternehmen (Beschäftiger):
In Österreich wird diese Personaldienstleistung durch das Arbeitskräfte-Überlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Bereitstellung von Zeitarbeitskräften ist mit Rechten und Pflichten für die beteiligten Parteien verbunden. Dazu gehören der Personaldienstleister (Bereitsteller bzw. Überlasser), das beschäftigende Unternehmen (Beschäftiger) und die Fachkräfte bzw. Hilfskräfte (überlassenes Personal).